Obwohl im vergangenen Jahr die einschlägigen Tatbestände im Strafgesetzbuch wesentlich
verschärft und durch die Einführung des § 114 StGB sogar mit Haftstrafen versehen wurden, scheint
dies uneinsichtige Gewaltbereite nicht davon abzuhalten, weiterhin Gewalt unterschiedlichen
Ausmaßes gegen Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte während der Ausführung ihres Dienstes
auszuüben.
Da es sich bei solchen Übergriffen um unhaltbare Zustände handelt und sich eine derartige Gewalt
gegen unsere ganze Gesellschaft richtet, ist es notwendig, dass alle staatlichen und kommunalen
Institutionen ein klares Signal gegen diese gemeinschaftsschädlichen Handlungen setzen.
Sie finden den vollen Antrag unter:
12. Antrag der AfD-Fraktion Landkreis Kassel – Gewalt gegen Rettungskräfte