Hier finden Sie alle bislang von den Vertretern der AfD in Fuldabrück gestellten Anfragen inkl. – soweit bereits vorhanden – der entsprechenden Antwort.
Anfrage 1: Verwendung der Sirenen
Kann auf die Verwendung der Sirenen in den Ortsteilen verzichtet werden oder – falls dies nicht möglich ist – wurde die Benutzung der Sirenen bereits auf ein Minimum reduziert?
Bericht und Diskussion bei HNA Online
Anfrage 2: Kindergartenzuschüsse
Werden die Kindergartenzuschüsse vom Land an die Kindergartengebührenzahler mit 2 bzw. 3 Kindergartenkindern aus einer Familie voll umfänglich berücksichtigt?
Anfrage Kindergartenzuschüsse + Antwort
Anfrage 3: Polizei
Unter anderem: Wie lange ist die durchschnittliche Reaktionszeit der Polizei auf einen Notruf im Rahmen einer Gewalttat sowie im Rahmen eines Einbruchs?
Anfrage 4: Bauplätze in Fuldabrück
Stellt die Gemeinde Fuldabrück Bauplätze zur Verfügung, falls der Landkreis Kassel eine Wohnungsbaugesellschaft auf Kreisebene gründet?
Anfrage 5: Neujahrsempfang
Gibt es Gründe, weshalb beim Neujahrsempfang am 23.02.2018 in Berghausen, die Fraktionsvorsitzenden der SPD und der CDU namentlich begrüßt und aufgerufen wurden?
Warum wurden die Gemeindevertreter der anderen Parteien nicht namentlich begrüßt und aufgerufen?
Fragestunde Neujahrsempfang 2018
Antwort: Diese Frage wurde in der Gemeindeparlamentssitzung vom 26.04.2018 vom Versammlungsleiter Herrn Landwer mündlich beantwortet: Beim Neujahrsempfang wurden nur die Fraktionsvorsitzenden begrüßt. Eine Begrüßung an die Gemeindevertreter von UBF und AfD wäre nicht vorgesehen.
Anfrage 6: Kindertagesstätten
Ab wie viel Uhr müssen die Kinder spätestens in die Kindertagesstätte gebracht werden, um von der gesetzlichen Regelung vollumfänglich zu profitieren?
Werden die Kindergartengebühren nach der 6. Stunde erhöht?
Wann wird die örtliche Satzung der Kommune angepasst?
Fragen Kindertagesstätten + Antworten
Anfrage 7: Kita-Kosten
Wie hoch ist die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten pro Kind in den Kitas und den vom Land angewiesenen Geldern pro Kind?
Antwort:
Die Betriebskosten beliefen sich für das Jahr 2017 auf 7.327,23 € pro Kind. Während das Land Hessen 968,59 € pro Kind bezuschusste.
Für das Jahr 2017 erhielt die Gemeinde Fuldabrück vom Land Hessen monatlich 135, 60 € pro Kind. Die tatsächlichen Kosten beliefen sich monatlich auf 192€ pro Kind. Demnach ergibt sich ein Fehlbetrag von 56,40€ pro Kindergartenkind.
Für das das Jahr 2018 gibt es abschließend noch keine Zahlen, so der Fuldabrücker Bürgermeister Lengemann.
Anfrage 8: Erfassung von Altstandorten
Anwort Anfrage Erfassung von Altstandorten
Anfrage 9: Fundtiervertrag und Katzenschutzverordnung
